Modellflugverein Leipzig-Holzhausen e.V.
Sommerlindenstr. 16 04319 Leipzig
Web: www.mfv-holzhausen.de
Flugplatzordnung des
Modellflugvereins Leipzig-Holzhausen e.V.
vom 31. Januar 2015
1. Die Benutzung desVereinsflugplatzes durch Nichtmitglieder ist nur möglich mit Genehmigung einesMitgliedes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (ausreichendeHaftpflichtversicherung nach §102 LuftVZO,). DerFlugbetrieb als Tagesmitglied darf nur nach vorheriger Anmeldung, Zahlung derTagesmitgliedschaftsgebühr und Einweisung in die Platzregeln aufgenommenwerden. Die Anmeldung kann bei jedem Mitglied am Platz oder beim Vorstandvorgenommen werden.
2. Alle Teilnehmeram Flugbetrieb müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung nach§102 LuftVZO und einer Funkanlage entsprechend geltender Vorschriften sein.
3. Zugelassen zumFlugbetrieb sind Flugmodelle mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von biszu 25 kg, mit und ohne eigenen Antrieb, ausgenommen Freiflugmodelle und Modellemit Raketenantrieb. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamenfunktionstüchtigen Schalldämpfern ausgerüstet werden und dem jeweils neuestentechnischen Entwicklungsstand entsprechen.
DerSchallpegel darf für
· Kolbenmotoren 83 dB (A)/25m
· Turbinentriebwerke 95 dB (A)/25m nicht überschreiten.
DerBetrieb dieser Modelle ist zum Nachweis der Einhaltung dieser Vorgaben nur miteinem aktuell gültigen und mitzuführenden Lärmpaß erlaubt.Der Lärmpass muss alle geforderten Angaben zum Modellund der Messung gemäß veröffentlichter Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge desLuftfahrt-Bundesamtes entsprechen sowie die Unterschrift des verantwortlichenMessbeauftragten beinhalten.
Der Steuerer eines turbinengetriebenen Flugmodells hatsich vor Aufnahme des Flugbetriebs insbesondere davon zu überzeugen, dass derfestgelegte Flugsektor unter Berücksichtigung der jeweiligenFlugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften)ausreichend für einen sicheren Flugbetrieb ist.
Turbinendürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU)betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Rotordrehzahl undAbgastemperatur vornimmt. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneterFeuerlöscher (z. B. CO2-Löscher) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügungstehen. Außerdem ist am Fluggelände ein konventioneller Feuerlöscher durch denSteuerer mobil, z. B. im Pkw bereit zu halten. Die Einsatzbereitschaft derFeuerlöscher muss nach den Vorschriften des Herstellers gewährleistet sein. DieInbetriebsetzung oder Testläufe von turbinengetriebenen Modellen dürfen nichtim Park- und Aufenthaltsraum (Vorbereitungsraum) stattfinden. Die Turbine istmit dem Lufteinlauf gegen den Wind zu richten. Während der Inbetriebsetzung unddes Betriebes von Turbinen dürfen sich keine Personen im Einwirkungsbereich desAbgasstrahls aufhalten und dürfen sich keine losen Gegenstände in unmittelbarerNähe des Triebwerkes befinden. Findet für den Startvorgang der TurbineFlüssiggas Verwendung, so gilt während der Inbetriebsetzung der Turbine imnahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.
4. ErlaubteAufstiegszeiten: täglich von 8 Uhr bis20 Uhr
jedoch bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren/Turbinentriebwerken innerhalb dieses Zeitraumes nur während folgender Zeiten:
Werktags von 8 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr
jedoch max. bis Sonnenuntergang
5. Vor Aufnahme desFlugbetriebes ist gemäß der geltenden Vorschriften und Regelungen insbesondereder Aufstiegserlaubnis durchjeden Flugmodellsteuerer vor dem Betrieb des Flugmodelles ein vollständigerEintrag in das ausliegende Modellflugbuch vorzunehmen. Mit seiner Unterschriftbestätigt der Flugmodellsteuerer sein Einverständnis und die Einhaltungder im Modellflugbuch ausliegenden undzusätzlich im Vereinscontainer ausgehängtenaktuellen Flugplatzordnung. Ohne Eintrag und Unterschrift im Modellflugbuchwird ausdrücklich der Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände untersagt! EventuelleVorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Alle Ansprüche ausunberechtigtem Flugbetrieb bzw. Nutzung des Vereinsgeländes trägtausschließlich die verursachende Person. Beim Betrieb mehrerer Flugmodelle ist beiNutzung zur Frequenzkontrolle die Kanaltafel zu benutzen. BeiKanaldoppelbelegungen sind die betreffenden Sender an einem zentralen Platzabzulegen. Die Kanalbelegung ist vor Aufnahme des Flugbetriebes festzustellen.
6. Beigleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen ist ein Flugleitereinzusetzen. Der Flugleiter hat den Modellflugbetrieb zu überwachen und beiZuwiderhandlungen ordnend einzugreifen. Während der Flugleitertätigkeit darf erselbst kein Modell steuern. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zuleisten. Weiterhin ist ein Eintrag im Modellflugbuch vorzunehmen, in dem diezeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alleUnregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufzuführen sind.
7. Die Flugmodellemüssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden. Siehaben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Die maximaleFlughöhe beträgt 300m GND.
8. Der Flugbetriebdarf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die an einer Erste-Hilfe-Ausbildungteilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, dieder vorgeschriebenen Ausrüstung im PKW entspricht.
9. JederModellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit undOrdnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung desModellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Das Anfliegen vonPersonen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen,Fahrzeugabstellplätzen und des Breitewegs sind untersagt.
10. Während des Start-und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugtenPersonen und beweglichen Hindernissen sein.
11. Das Abstellen derPKW ist nur am Parkplatz gestattet. (Ausnahmen nur mit Genehmigung desVorstandes).
12. Für die folgendenKanäle: 63,64,65,66,68,73,77 und 78, haben die Gründungsmitglieder das Flugrecht.
- Der Vorstand -